Allgemeine Geschäftsbedingungen:
Wir freuen uns auf die Zusammenarbeit mit Ihrem Hause und dürfen Sie
nachfolgend über jene Punkte informieren, die unsere Geschäftsbeziehung
regeln.
Kaufverträge
Wir nehmen Ihre Aufträge grundsätzlich nur in Form von schriftlichen
Bestellungen an, wobei wir Sie ersuchen, nach Möglichkeit die
Bestellnummern unserer Preislistenpositionen zu verwenden.
Selbstverständlich gilt auch ein Fax oder E-Mail als schriftliche Bestellung.
Lieferung
Wesentliche Voraussetzung für eine einwandfreie Lieferung ist eine
komplette Bestellung von Ihrer Seite mit allen erforderlichen
Komponenten. Bei komplexeren Konfigurationen sind wir gerne bereit, Sie
zu unterstützen und von unserer Seite ein Angebot als Grundlage für
Ihren Auftrag auszuarbeiten.
Selbstverständlich sind wir bemüht, bestätigte Liefertermine
einzuhalten. Trotz entsprechender Disposition sind auch wir von
Vorlieferanten abhängig. Es kann daher vorkommen, dass vereinbarte
Liefertermine überzogen werden. Sollte ein von uns schriftlich
bestätigter Liefertermin mehr als 5 Wochen überzogen werden, können Sie
vom Vertrag zurücktreten. Weitere Ansprüche aus einem derartigen
Lieferverzug können nicht geltend gemacht werden.
Bei Konfigurationen mit mehreren Peripheriegeräten haben wir die
Möglichkeit, auch sinnvolle Teillieferungen vorzunehmen, und diese
gesondert zu fakturieren.
Die Lieferung erfolgt innerhalb Österreichs bis auf Widerruf frei Haus.
Im Falle "Höherer Gewalt" sind beide Vertragsteile zum Rücktritt
berechtigt, sofern derartige Ereignisse eine Überschreitung der
vereinbarten Lieferzeit um mehr als 5 Wochen bedingen.
Auch hier schließen wir weitere Ersatzansprüche aus.
Reexport
Die von uns gelieferten Produkte unterliegen besonderen
Ausfuhrbestimmungen. Sollten Sie diese direkt oder indirekt aus dem
Wirtschaftsraum der Europäischen Union ausführen wollen, ist es
unerlässlich, dass Sie die diesbezüglich gültigen Genehmigungen sowohl
der österreichischen Behörden als auch jener der Ursprungsländer
einholen. In derartigen Fällen sind wir gerne bereit, Ihnen in der
Abwicklung behilflich zu sein.
Preise, Zahlungsbedingungen
Unsere Preise sind in den jeweils gültigen Preislisten festgelegt und enthalten keine Umsatzsteuer.
Neu erscheinende Preislisten ersetzen die jeweils vorangegangenen
sowohl hinsichtlich der Höhe der Preise als auch hinsichtlich des
Produktsortiments. Dennoch können allenfalls nicht mehr aufscheinende
Produkte noch erhältlich sein, bitte sprechen Sie uns gegebenenfalls
daraufhin an.
Erstlieferungen erfolgen gegen Vorauszahlung, Folgelieferungen auf Rechnung mit einem Zahlungsziel von 14 Tagen.
Sollten Sie in Zahlungsverzug geraten, müssen wir Ihnen allfällige
Betreibungskosten und jene Bankzinsen in Rechnung stellen, welche auch
wir von unserem Geldinstitut berechnet erhalten.
Eigentumsvorbehalt
Für die von uns erbrachten Lieferungen und Leistungen (Vorbehaltsware)
besteht bis zur Erfüllung sämtlicher Ansprüche ein Eigentumsvorbehalt.
Während des Bestehens des Eigentumsvorbehaltes ist Ihnen eine
Verpfändung oder Sicherungsübereignung untersagt und die
Weiterveräußerung nur im gewöhnlichen Geschäftsgang und nur unter der
Bedingung, dass Sie von Ihrem Kunden Bezahlung erhalten oder den
Vorbehalt machen, dass das Eigentum auf den Kunden erst übergeht, wenn
dieser seine Zahlungsverpflichtung erfüllt hat.
Bei Pfändung, Beschlagnahme oder sonstigen Verfügungen oder Eingriffen
Dritter haben Sie uns unverzüglich zu benachrichtigen, damit wir Klage
gemäß § 37 EO erheben können.
Bei Pflichtverletzung Ihrerseits, insbesondere bei Zahlungsverzug sind
wir zum Rücktritt und zur Rücknahme berechtigt, Sie sind zur Herausgabe
verpflichtet.
Wir stimmen der Veräußerung der Vorbehaltsware unter der Voraussetzung
zu, dass Sie die Kaufsache im ordentlichen Geschäftsgang
weiterveräußern. In diesem Fall treten Sie uns jedoch bereits jetzt
alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages inklusive Mehrwertsteuer
unserer Forderung ab, die Ihnen aus der Weiterveräußerung erwachsen
sind, und zwar unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach
Verarbeitung weiterverkauft wurde. Zur Einziehung dieser Forderung
bleiben Sie auch nach der Abtretung ermächtigt, wobei Sie einen
entsprechenden Vermerk der Abtretung in Ihren Büchern vornehmen. Unsere
Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt.
Wir verpflichten uns jedoch, die Forderung nicht einzuziehen, solange
Sie Ihren Zahlungsverpflichtungen aus Ihren vereinnahmten Erlösen
nachkommen und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines
Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. Ist
dies aber der Fall, so können wir verlangen, dass Sie uns die
abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt geben, alle zum
Einzug erforderlichen Angaben machen, die dazugehörigen Unterlagen
aushändigen und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilen.
Gewährleistung/Garantie
Grundsätzlich leisten wir Gewähr für Mängel an Material bzw. für die
technische Funktionsfähigkeit wobei die diesbezügliche Haftung
Ersatzlieferung oder Nachbesserung vorsieht. Mängel können wir nur
insofern anerkennen, als sie unmittelbar nach Empfang der Ware
schriftlich mitgeteilt werden.
Garantiezeiten und in der Garantie enthaltene Leistungen können je nach
Hersteller unserer Produkte unterschiedlich sein. Diesbezügliche
Hinweise finden Sie in unseren Preislisten. Sollten Sie in von uns
gelieferte Geräte Komponenten (z. B. Platten, Speicher) von Dritten
einbauen (lassen), sind diese Elemente von Garantieleistungen durch uns
ausgenommen. Diese Leistungsfreistellung gilt auch für die von uns
gelieferten Geräte und Komponenten, falls an diesen durch Eingriffe von
Dritten Schäden entstehen.
Bezüglich der Abwicklung von Garantiefällen ist es für Sie oder Ihren
Endkunden im Sinne einer rascheren Abwicklung von Vorteil, sich direkt
mit der nächstgelegenen Servicestelle der von uns vertretenen
Lieferanten in Verbindung zu setzen. Ein diesbezügliches Verzeichnis
finden Sie ebenfalls in unserer Preisliste.
Haftung
Über die angeführten Gewährleistungsansprüche hinaus übernehmen wir
keine Haftungen insbesondere nicht für direkte oder indirekte Schäden
oder für Folgeschäden aller Art. Ausgenommen davon ist die Haftung bei
Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit bis maximal zur Höhe des jeweiligen
Auftragswertes.
Sollten Sie Produkte zur technischen Steuerung oder Überwachung von
Verkehrseinrichtungen (Flugsicherung, Eisenbahnwesen, Signalanlagen
etc.) oder von Kraftwerken einsetzen, ist es wichtig, uns vor
Installation davon zu informieren, damit gegebenenfalls besondere
Versicherungsvorkehrungen getroffen werden können.
Gewerbliche Schutzrechte
Alle von uns gelieferten Produkte beinhalten Marken - und/oder Urheberrechte von Vorlieferanten.
Falls Sie derartige Marken (Logos) außerhalb der
Verwendungsbeschränkungen der Hersteller verwenden wollen, ist deren
Zustimmung erforderlich. Vor allem was die Verwendung von Logos
betrifft, sind wir Ihnen gerne behilflich, das diesbezügliche
Einverständnis zu besorgen. Falls Sie ohne Zustimmung des Herstellers
dessen Schutzrechte verletzten, halten Sie uns diesbezüglich schad- und
klaglos.
Lizenzrechte für Betriebssystem Software
Für Betriebssystemsoftware (insbesondere VMS, Tru64) gelten spezielle
Sublizenz-Bedingungen. Falls Sie derartige Systeme bestellen, müssen
dafür separate Lizenzverträge abgeschlossen werden.
Gerichtsstand
Wir gehen davon aus, dass unsere Zusammenarbeit nicht in das Stadium
gerichtlicher Auseinandersetzung geführt wird. Sollten dennoch
Streitigkeiten aus dieser Vereinbarung entstehen, so gilt als
Gerichtsstand ausschließlich der Ort des für unseren Firmensitz jeweils
zuständigen Gerichtes als vereinbart.

